Vertrag oder Prepaid?

Viele Privatpersonen vertrauen heute noch auf die alten Prepaid Angebote der vier größten Mobilfunkanbieter Deutschlands – der Deutschen Telekom, Vodafone, o2 und E-Plus. Lukrativer und teurer, so scheint es mindestens den Handybesitzern mit Prepaidkarte, gestalten sich die Bundles der “Großen Vier”. Eine Anschlussgebühr, eine monatliche Grundgebühr und Einzelgebühren sind hier zu entrichten, ganz zu schweigen von den Handykosten, die manchmal anfallen. Auch Vorteile erwarten den Kunden jener Provider. Ein Handy mit Vertrag ist meist billiger für den Vieltelefonierer.

Es gibt für alles ein App – das iPhone Motto, nun auch das Motto deutscher Mobilfunkbetreiber. Ob Internet-Flat, Call-Flat oder Both, heutzutage ist alles möglich. Ein wahres Schnäppchen für Kunden. Eine superschnelle 3G Internetverbindung ist kein Traum mehr, auch sinken die Preise für Call-Flatrates. Das Handy mit Vertrag wird zum täglichen Begleiter und Leidensgenossen des Kunden. Die Grundgebühr wird monatlich automatisch entrichtet und alle weiteren Kosten werden ebenfalls bequem in Rechnung gestellt. Zwei Jahre dauert i.d.R. die Bindung an den Mobilfunkanbieter, aus der es kein Entrinnen gibt. Bereits dadurch ist das Misstrauen des Kunden gegenüber dem Provider garantiert.

Betrachtet man heute die Preise von 2001, so erblickt man verwundert den Minutenpreis von 49 Cent im Xtra-Pack von T-Mobile Deutschland. Heute ist eine Minute für 9 Cent und weniger zu haben. Ein Handy mit Vertrag zeigt weitaus kleinere Minutenpreise und günstigere Taktungen als die günstigen Prepaid Varianten. Nur einen negativen Aspekt besitzen die Internetoptionen der Anbieter:

Viele Provider limitieren den Zugriff zum mobilen Internet-Kommunikationsnetz der 3. Generation. Keine gute Partie für Vielsurfer, die über keinen Direktzugriff zu einem WLAN Netzwerk verfügen. Erreicht man die besagte Grenze, die zwischen 250 MB und 5 GB im Monat liegt, so wird die mobile Datenverbindung verlangsamt. Vorsicht ist daher trotz aller positiven Aspekte noch oberstes Gebot beim Vertragsabschluss.

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