Ratenkredit
Warum noch länger warten?
Egal welche Wünsche Sie sich erfüllen möchten, eine Traumreise auf die Malediven, ein neues Auto oder endlich ein eigenes Haus, ein Ratenkredit bietet eine gute Alternativ-Möglichkeit eigene Wunschvorstellungen in die Tat umzusetzen.
Bereits sei den 50er Jahren wird der Ratenkredit in Deutschland angeboten. Derzeit ist er in Deutschland die häufigste genutzte Kreditform.
Was genau ist ein Ratenkredit?
Ein Ratenkredit ist eine Kreditform, bei der in festvereinbarten monatlichen Raten an den Kreditgeber der Kredit zurückgezahlt wird. Sie werden meist von Bankinstituten höchst standardisiert mit dem Ziel angeboten, dem Verbraucher, Kreditnehmer, Geld für kleine und mittelgroße Ziele zur Verfügung zu stellen.
Ein Ratenkredit kennzeichnet sich durch den festgelegten Zinssatz, der während der gesamten Laufzeit konstant bleibt. Die monatlichen Raten sowie die Laufzeit sind individuell mit dem jeweiligen Vertragspartner, Kreditgeber, verhandelbar. Meist liegen die Beträge zwischen 1.500,- und 25.000,- Euro und die Laufzeiten betragen 12 bis 72 Monate.
Ratenkredite werden auch als Konsumentenkredite oder Verbraucherdarlehen bezeichnet.
In der Regel wird bei einem niedrigen Ratenkredit keine besondere Sicherheit gefordert, u. U. wird der Kreditnehmer aufgefordert, eine Gehaltsabrechnung oder SCHUFA-Auskunft vorzulegen. Als Sicherheit für höhere Summen oder aber auch bei nicht ausreichender Bonität des Kreditnehmers, wird eine Bürgschaft durch eine entsprechend solvente Person gefordert oder andere Kreditsicherheiten wie beispielsweise eine Grundschuldeintragung vorgenommen. Bei der Finanzierung von Kraftfahrzeugen ist es üblich, eine Sicherungsübereignung des Autos vorzunehmen.
Verwendung
Ein Ratenkredit ist in der Regel nicht zweckgebunden, was bedeutet, dass man über die Kreditsumme frei verfügen kann.
Überwiegend werden Ratenkredite zur Anschaffung materieller Gebrauchsgüter genutzt. Hierbei handelt es sich meist um langlebige Gegenstände wie Autos oder Einrichtungsgegenstände. Natürlich lassen sich heutzutage auch Weiterbildungen (Studium mit Auslandsaufenthalt), Sprach- und Urlaubsreisen bequem mit einem Ratenkredit finanzieren.
Abwicklung – Verlauf
Trotz der unterschiedlichen Verwendung eines solchen Kredites verläuft die Abwicklung meist sehr ähnlich, bedingt dadurch, dass Ratenkredite meist standardisierte Bankprodukte für Privatkunden sind. Der Antragssteller, Kreditnehmer, füllt kostenlos ein Anfrageformular aus und erhält binnen weniger Tage ein Angebot. Stimmt der Antragssteller dem Angebot zu, ist der Vertrag geschlossen und er erhält die im Vertrag bestimmte Geld- oder Wertsache zu den vertraglich vereinbarten Bestimmungen.
In der Regel verläuft die Rückzahlung in gleichen Monatsraten, darin enthalten sind: Kredittilgung, Zinsen und ggf. die Gebühren des Kreditinstitutes. Typischerweise wird einmalig eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 2% der Kreditsumme eingefordert. Zudem kommt häufig noch eine Restschuldversicherung hinzu, die nochmals zusätzliche Kosten verursacht.
Kosten:
- Einmalige Bearbeitungsgebühr, bis zu 2% vom Kreditbetrag
Bei der Bearbeitungsgebühr werden zwei mögliche Varianten zur Berechnung unterschieden:
- Die Bearbeitungsgebühr (Disagio) wird vom Kreditbetrag abgezogen und der Kreditnehmer bekommt eine niedrigere Kreditsumme ausgezahlt oder
- die Kosten des Kredites werden auf den Kreditbetrag aufgeschlagen, bei der Verzinsung berücksichtig und in die Rückzahlungsraten mit eingerechnet. Hier wird dem Kreditnehmer der gesamte Kreditbetrag ausgezahlt.
- Zinsen
Folgende Kriterien sind für die Höhe der Kreditkosten ausschlaggebend:
- Laufzeit
- Höhe der Kreditsumme
- Bonität des Antragsstellers
- Kontoführungsgebühren
- Verwendungszweck
- u. U. Provision
Vorzeitige Ablösung
Eine vorzeitige Ablösung durch den Kreditnehmer ist möglich, wenn dieser bereits vor Ablauf des Ratenvertrages über die offene Geldsumme verfügt bzw. die liquiden Mittel bereit hat. Der Kreditnehmer erhält bei vorzeitiger Ablösung eine Übersicht über die noch offene Kreditsumme und zahlt diese an die entsprechend angezeigte Kontoverbindung des Kreditgebers. Sobald Zahlungseingang verzeichnet wird – alle offenen Schulden beglichen sind – hebt sich der Ratenvertrag und somit auch die restlichen monatlichen Belastungen auf.
Kündigung/Widerrufsrecht
1.1 Widerrufsrecht
Der Kreditnehmer kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und vom Ratenvertrag zurücktreten.
Sofern die Kreditsumme bereits ganz oder teilweise schon ausgezahlt wurde, muss diese unverzüglich nach Widerruf an den Kreditgeber zurückgezahlt werden.
1.2 Kündigung durch den Kreditnehmer
Der Kreditnehmer kann den Kredit 6 Monate nach Auszahlung jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, wobei keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Allerdings muss berücksichtig werden, dass der Kreditgeber nicht dazu verpflichtet ist, die Bearbeitungsgebühr an den Kreditnehmer zurückzuzahlen. Zudem ist der Kreditgeber dazu berechtigt, bei Kündigung eine „angemessene“ Gebühr für die Bearbeitung in Rechnung zu stellen.
1.3 Kündigung durch den Kreditgeber
Der Kreditgeber ist berechtigt den Kreditvertrag zu kündigen, wenn alle nachfolgend aufgeführten Bedingungen gegeben sind:
- Kreditnehmer ist bereits mit zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug
- Die Ratenrückstände müssen mindestens:
10% bei einer Laufzeit von weniger als 3 Jahren und
5% bei einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren
vom Nennwert des Kreditbetrages betragen
- 2 erfolgte Mahnungen durch den Kreditgeber mit Androhung der Kreditkündigung
Der klassische Ratenkredit ist ein Darlehen, der rechtlich über den §488 des BGB geregelt ist, da in Deutschland ein Ratenkredit auch als Verbraucherdarlehen angesehen wird.
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