Leasing
Leasing ist eine Mischform aus Miete und Finanzierung. Hierbei erwirbt der Leasingnehmer nach Vertragsabschluss das Nutzungsrecht über das geleaste Objekt, das Eigentum bleibt hierbei bei dem Leasinggeber. Sollte Interesse am Eigentum bestehen, so lassen sich bereits im Vertrag Übernahmeregelungen festlegen.
Der Vorteil des Leasings liegt ganz klar in der Bonität des Leasingnehmers. Da das Leasing als Aufwand verbucht werden kann, entstehen somit keine Verbindlichkeiten in Form eines Darlehens wie bei einer Finanzierung. Die monatliche Rate wird einfach wie ein Aufwand verrechnet. Sollte bei Gewerbetreibenden eine Anzahlung geleistet werden, so ist auch dieses Geld nicht rausgeworfen. Durch Abschreibung über die Laufzeit lassen sich damit Steuerminderungen erzielen.
Das Leasing als solches gewinnt neben gewerblichen Objekten immer mehr im privaten Bereich an Bedeutung. Immer öfter leasen sich Privatpersonen einen neuen Wagen. Die Vorteile liegen hier in der einfachen handhabe in der Abwicklung über die Laufzeit. Oft treten die Fehler bei einem Wagen erst nach drei bis vier Jahren auf und ab da an wird es teuer. Genau dem wird bei einem Leasing vorgebeugt. Nach Ablauf der Leasingzeit wird das Fahrzeug an den Leasinggeber abgegeben und es besteht die Möglichkeit für ein neues Fahrzeug. Selbstverständlich kann das Fahrzeug auch nach der Leasinglaufzeit übernommen werden. In diesem Fall würden die Leasingraten einfach wie eine Finanzierungsrate angesehen. Für die finale Übernahme muss der Leasingnehmer nach Ablauf der Vertragslaufzeit eine Schlussrate in Höhe des Restwerts leisten, um das Eigentum am Objekt zu erwerben.
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