Immobilienkredit
Die finanziellen Mittel zum Eigenheim fehlen?
Jeder träumt doch von einem Umzug ins Eigenheim, leider lässt sich dieser Traum meist mit den eigenen verfügbaren Mitteln nicht immer verwirklichen, die Kosten sind einfach zu hoch.
Schwindet nun der Traum vom Eigenheim? Nein, natürlich nicht. Mit Hilfe eines Immobilienkredites lässt sich eine Hausfinanzierung bzw. Baufinanzierung problemlos umsetzen, allerdings sollte darauf geachtet werden, dass mindestens 10 Prozent (besser wären 20-30 Prozent) Eigenkapital mit eingebracht werden können.
Und doch, die Zeiten für Bauherren sind noch immer günstig. Heute liegen die Zinsen bei den Banken meist deutlich unter 5 Prozent, zum Vergleich, Mitte der 90er Jahre wurden Zinsen für eine Kreditverschuldung meist mit 8 oder 9 Prozent berechnet.
Was genau ist ein Immobilienkredit?
Ein Immobilienkredit ist ein langfristiges Darlehen und stellt eine sehr empfindliche Form der Kreditgewährung dar (durch hohe Kreditkosten wie Zinsen und Gebühren können kleine Unachtsamkeiten größere Auswirkungen mit sich bringen).
Ein Baukredit stellt den Kern einer Immobilienfinanzierung dar und ist einzig dazu gedacht, Eigenheime zu finanzieren. Im speziellen werden Baukredite von den so genannten Baufinanzierern angeboten, im Vergleich zu einem Ratenkredit geht der Baukredit im Bezug auf Laufzeit und Betrag weit über das Maß eines Ratenkredites hinaus.
In der Regel erfolgt die Finanzierung einer Immobilie in Form eines Hypothekendarlehens (Annuitätendarlehens), welches eine konstante Kalkulation für den Darlehensnehmer ermöglicht und somit eine gute Einschätzung der monatlichen Belastungen zulässt, da durch die Annuität (= gleich- bleibende Raten, bestehend aus Zinsteil und Tilgungsteil) die Gesamtschuld über die Dauer der Laufzeit getilgt wird. Hierdurch verringert sich mit jeder Rate die Restschuld für den Baukredit.
Allerdings besteht auch die Möglichkeit, ein endfälliges Darlehen aufzunehmen. Es unterscheidet sich insofern vom Hypothekendarlehen bzw. Annuitätendarlehen, da während der Kreditlaufzeit ausschließlich Zinsen gezahlt werden und die Darlehensschuld erst zum Ende der Laufzeit getilgt wird. Diese Form der Rückzahlung eignet sich beispielsweise für Bauherren, die eine Überbrückung bis zur Zuteilung ihres Bausparvertrages benötigen.
Ein Immobilienkredit wird durch Eintragung einer Grundschuld auf die entsprechende Immobilie gesichert, somit besteht für die Bank die Möglichkeit, bei Zahlungsverzug die Immobilie zu verkaufen um mit dem Verkaufserlös die „restliche“ Schuldsumme zu tilgen.
Bei der Planung einer Immobilienfinanzierung sollte zwingend auf eine kompetente Beratung geachtet werden. Es sollte ausreichend Zeit investiert werden um Angebote verschiedener Anbieter zu vergleichen und ggf. auch mehrere Beratungsstellen aufsuchen. Durch falsche Beratung oder unzureichende Informationen entsteht schnell eine finanzielle Fehleinschätzung und der Traum vom Eigenheim gerät ins wanken oder löst sich gar auf.
Die Kosten einer Immobilienfinanzierung sollten nicht unterschätzt werden. Eine Immobilienfinanzierung verursacht einen zusätzlichen hohen Gebührenanteil, der sich beachtlich zu Buche schlägt. Kosten wie Kontoführungsgebühren, Bereitstellungszinsen oder Schätzkosten sollten unbedingt beachtet werden.
Überblick:
- langfristiges und sehr empfindsames Darlehen zur Finanzierung eines Eigenheimes
- Aufnahme als Hypothekendarlehen oder endfälliges Darlehen
- festgeschriebener Zinssatz oder Anpassung am Marktzinssatz
- Sicherheit: Eintragung Grundschuld
Kreditsumme – Zinsen – Rückzahlungsrate
In der Regel setzt sich die Kreditsumme zusammen aus dem Kaufpreis bzw. der Baukosten der Immobilie abzüglich vorhandenem Eigenkapital, sowie weiteren Finanzierungen wie beispielsweise Bauspardarlehen.
Bei der Berechnung der Kreditsumme sollten auch andere Kosten berücksichtig werden, wie
Notarkosten, Maklercourtage, Kontoführungsgebühren, Schätzkosten usw.
Meist bieten Kreditgeber den Kunden bei der Zinsgestaltung zwei Varianten an. Zum einen kann der Zinssatz für eine bestimmte Dauer festgeschrieben werden und zum anderen kann ein variabler Zinssatz vereinbart werden, welcher sich in regelmäßigen Abständen der Wirtschaftskonjunktur bzw. dem Marktzinssatz anpasst.
Stehen Kreditsumme und Zinsen fest, kann nun anhand einer so genannten monatlichen Einnahmen- u. Ausgabenrechnung die monatliche Rückzahlungsrate sowie die Laufzeit festgelegt werden.
Abwicklung
Als „Interessent“ an einer Immobilienfinanzierung sollte sich unbedingt ausreichend Zeit eingeräumt werden, genügend Angebote verschiedener Banken bzw. Baufinanzierer zu vergleichen. Hierdurch kann über Jahre betrachtet viel Geld eingespart werden, also, informieren und vergleichen lohnt sich in jedem Fall!
Hat man sich auf einen Anbieter festlegen können, wird im ersten Schritt ein Termin für ein Beratungsgespräch vereinbart. Im Beratungsgespräch gilt zu klären, welche Summe zur Immobilienfinanzierung zur Verfügung gestellt werden kann bzw. welchen Betrag der mögliche Antragssteller benötigt.
Der Antrag eines Immobilienkredites muss glaubwürdige Unterlagen enthalten bzw. sollte durch einen Fachmann die Höhe der benötigten Kreditsumme für den Hauskauf oder Eigenbau zusätzlich geprüft und bestätigt werden.
Nach Unterzeichnung bzw. nach Antragsabgabe durch den Antragssteller (Kreditnehmer, Bauherr) und nach Antragsannahme durch den Antragsnehmer (Kreditgeber, Baufinanzierer) kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande, welcher nach Ablauf der Widerspruchsfrist für beide Seiten über die gesamte Laufzeit bindend ist. Gleichzeitig wird meist zur Sicherung der Kreditsumme die Eintragung einer Grundschuld auf die Immobilien vorgenommen.
Kündigung/Widerspruchsrecht
1. Widerrufsrecht
Der Kreditnehmer kann innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und vom Kreditvertrag zurücktreten.
Sofern die Kreditsumme bereits ganz oder teilweise schon ausgezahlt wurde, muss diese unverzüglich nach Widerruf an den Kreditgeber zurückgezahlt werden.
2. Kündigung
Die Kündigung von Krediten bzw. Darlehen enthält eine einseitige Willenserklärung entweder von Seiten des Kreditnehmers oder Kreditgebers.
2.1 Kündigung durch den Kreditgeber
Hypothekendarlehen sind in der Regel von Seiten des Kreditgebers bei vertragsmäßiger Abwicklung unkündbar.
Allerdings gilt zu beachten, dass der Kreditgeber bei „notleidendem Kredit“ sehr wohl das Recht hat, den Kreditvertrag gegenüber dem Kreditnehmer zu kündigen. Man spricht von einem notleidenden Kredit wenn,
- mindestens zwei aufeinanderfolgende Teilzahlungen und
- mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrages des Kredites
durch den Kreditnehmer in Verzug sind. In diesem Fall darf der Kreditgeber den Kredit kündigen.
2.2 Kündigung durch den Kreditnehmer
Sollte der Kreditnehmer den Vertrag vorzeitig kündigen, so darf der Kreditgeber ein Aufhebungsentgelt erheben, dessen Berechnungsmethode vom BGH festgeschrieben ist.
Hier noch ein sehr guter Verbrauchertipp: Kennen Sie das MietKauf-OptionsModell? Mietkauf statt Finanzierung
Dies könnte Sie ebenfalls interessieren: